AGB

§ 1 Geltungsbereich, Abwehrklausel

Die SCB GmbH & Co. KG führt sämtliche – auch zukünftige – Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen aus. Allgemeine Vertragsbedingungen von Wiederverkäufern, Käufern und sonstigen Abnehmern („Kunden“) finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei der Auftragserteilung auf solche Vertragsbedingungen verwiesen wird und die SCB GmbH & Co. KG diesen Vertragsbedingungen nicht sofort ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch die SCB GmbH & Co. KG.

§ 2 Auftragsannahme

Aufträge müssen der SCB GmbH & Co. KG schriftlich erteilt werden und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der SCB GmbH & Co. KG verbindlich. Mit Vertragsabschluß verlieren alle vorherigen verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich von der SCB GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Die SCB GmbH & Co. KG ist berechtigt, ihre Produkte fortlaufend weiterzuentwickeln. Geringe Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind zulässig, insbesondere, wenn sie der Verbesserung und Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion dienen.

§ 3 Lieferung, Gefahrenübergang

Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche schriftlich fest vereinbart sind und beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung durch die SCB GmbH & Co. KG.
Die Überschreitung eines Liefertermins führt nicht ohne weiteres zu einem Rücktrittsrecht des Kunden vom Vertrag, vielmehr sind Mahnung, Setzung einer angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung erforderlich. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle der SCB GmbH & Co. KG entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten an, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Soweit die aufgeführten Gründe zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, sind beide Vertragsparteien zur Vertragslösung berechtigt.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt der Transport auf Gefahr und Rechnung des Käufers, und bleibt der SCB GmbH & Co. KG die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und des Frachtführers vorbehalten. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Sämtliche Rücklieferungen an die SCB GmbH & Co. KG haben in der Originalverpackung einschließlich der vollständigen Unterlagen zu erfolgen.
Die SCB GmbH & Co. KG liefert die vertraglich aufgeführten Gegenstände. Sonstige Leistungen, insbesondere Aufstellung und Installation der gelieferten Ware beim Kunden sowie etwaige Anpassungen an spezielle Kundenbedürfnisse sind nicht im Kaufpreis inbegriffen und werden ebenso wie die Anleitung von Bedienpersonal nach Aufwand berechnet.
Bei Standardsoftware ist die Lieferpflicht auf die Übergabe der Programmträger und der Bedienungsanleitung sowie auf die Einräumung eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts gemäß der gesondert abzuschließenden Lizenzvereinbarung beschränkt. Vertragsgegenstand ist die Software gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Programmdokumentation. Zu Service und Pflegeleistungen wie Installation von Software, Installation deren Verbesserungen und Änderungen, Einweisung und Schulung , Beratung in allen Fällen des Einsatzes und der Anwendung des Softwareproduktes einschließlich der Weitergabe von Einsatz- und Anwendungserfahrungen aus dem gesamten Benutzerkreis ist die SCB GmbH & Co. KG nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen und Vergütung verpflichtet. Auch wenn solche Leistungen im Einzelfall nicht berechnet werden, zählen sie nicht zum Lieferumfang; ihr Fehlschlagen berechtigt daher nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf den Lieferumfang.
Der Auftraggeber ist selbst für die Datensicherung (Backup) verantwortlich. Die SCB GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen und deren gesonderter Berechnung berechtigt.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten für die unverpackte und unversicherte Ware. Zahlungen sind grundsätzlich ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung an die SCB GmbH & Co. KG fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich die SCB GmbH & Co. KG vor, ab Überschreitung des Zahlungsziels jeweils bankübliche Zinsen zu berechnen sowie nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuliefern. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Forderungen aller Art ist unzulässig, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 5 Gewährleistung

Die SCB GmbH & Co. KG haftet für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfristen für vorhandene Mängel in Bezug auf Material und Verarbeitung. Eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck wird nicht übernommen, auch dann nicht, wenn die SCB GmbH & Co. KG dem Käufer irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung erteilt hat.
Die SCB GmbH & Co. KG haftet weiter nicht, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten als handelsüblich geltenden Prozentsatz schadhaft ist.
Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der vertragsgegenständlichen Produkte. Bei gleichzeitigem Bezug zusammengehörender Hard- und Softwareprodukte beginnt diese Frist mit Mitteilung der Betriebsbereitschaft. Für mangelhafte Produkte beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung nach der Wahl der SCB GmbH & Co. KG auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei die SCB GmbH & Co. KG die zum Zwecke von Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei der SCB GmbH & Co. KG anfallenden Material- und Arbeitskosten übernimmt. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen in das Eigentum der SCB GmbH & Co. KG über. Rücksendungen an uns haben nur frei Haus und versichert zu erfolgen.
Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den mangelhaften Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte ausgeführt werden. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf :

betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß

unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden

Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, sowie Anschluss an ungeeignete Spannungsquellen

Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Über- oder Unterspannungen
Feuchtigkeit

falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten aller Art.
Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typen-, Herstellerbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
Die SCB GmbH & Co. KG leistet schließlich keine Gewähr für Verbrauchsteile wie Druckerpatronen, Trommeln, Toner, Magnetbänder, Magnetplatten, Disketten, Papier, Batterien usw..
Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprünglich gelieferten Produkte, jedoch nur bis zum Ablauf der ursprünglich für diese geltenden Gewährleistungsfrist. Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch dreifache Nachbesserung wegen des gleichen Fehlers oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde hinsichtlich der mangelhaften Produkte Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten . Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort auf etwaige Mängel zu untersuchen. Er hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die zur Beseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen sowie in erforderlichem Maße durch genaue Dokumentation der Störungen an der Mängelbeseitigung mitzuwirken. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er der SCB GmbH & Co. KG alle Aufwendungen zu ersetzen, die der SCB GmbH & Co. KG durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.

Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen etwas anderes ergibt.

Für die Gewährleistung im Zusammenhang mit Software-Produkten gilt zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen folgendes: Nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand können Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden.

Die SCB GmbH & Co. KG sichert keine bestimmten Eigenschaften der Software-Programme zu und übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaiger Fehler nicht gewährleistet werden. Als ausreichende Nachbesserung gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkung von Mängeln. Etwaige Softwaremängel berechtigen nicht zum Rücktritt vom Hardware- Kauf und umgekehrt.

§ 6 Haftung

Die SCB GmbH & Co. KG haftet dem Kunden für Schäden nur, soweit den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der SCB GmbH & Co. KG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsabschluß die SCB GmbH & Co. KG nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die SCB GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche vor.
Eine etwaige Verarbeitung oder Verbindung, Vermengung oder Vermischung mit anderen Produkten nimmt der Kunde für die SCB GmbH & Co. KG vor, ohne dass der SCB GmbH & Co. KG hieraus Verpflichtungen erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen ebenfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten, erwirbt die SCB GmbH & Co. KG Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des zwischen dem Kunden und der SCB GmbH & Co. KG vereinbarten Kaufpreises zu dem entsprechenden Kaufpreis für die anderen Produkte. Seine durch Verbindung irgendwelcher Produkte der SCB GmbH & Co. KG mit anderen Sachen etwa entstehenden Eigentumsanteile überträgt der Kunde schon jetzt an die SCB GmbH & Co. KG.
Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferten Produkte und aus der Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Produkte („Vorbehaltsprodukte“) im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehaltes weiterzuveräußern.
Andere, das Eigentum der SCB GmbH & Co. KG gefährdende Verfügungen sind ausgeschlossen. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde schon jetzt als Sicherheit an die SCB GmbH & Co. KG ab. Der Kunde ist ermächtigt, die an die SCB GmbH & Co. KG abgetretenen Forderungen treuhänderisch für die SCB GmbH & Co. KG einzuziehen. Die SCB GmbH & Co. KG kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte widerrufen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber der SCB GmbH & Co. KG nicht erfüllt.
Der Kunde wird der SCB GmbH & Co. KG jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an die SCB GmbH & Co. KG abgetreten sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde der SCB GmbH & Co. KG sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Der Kunde wird den Dritten zugleich auf den Eigentumsvorbehalt von der SCB GmbH & Co. KG hinweisen. Außerdem trägt er die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesamten Forderungen der SCB GmbH & Co. KG um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
Kommt der Kunde mit seinen Verpflichtungen gegenüber der SCB GmbH & Co. KG in Verzug, ist die SCB GmbH & Co. KG unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zurückzunehmen und diese zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig zu verwerten. In diesem Fall wird der Kunde der SCB GmbH & Co. KG oder Beauftragten von der SCB GmbH & Co. KG sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangt die SCB GmbH & Co. KG Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Abzahlungsgesetz findet Anwendung.

§ 8 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

Die SCB GmbH & Co. KG verpflichtet sich, den Kunden von der Haftung freizustellen, wenn Ansprüche aus der Verletzung eines in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gewerblichen Schutzrechtes (einschließlich Urheberrechtes) gegen den Kunden wegen der Nutzung eines von der SCB GmbH & Co. KG gelieferten Produktes geltend gemacht werden, sofern der Kunde die SCB GmbH & Co. KG unverzüglich über die Geltendmachung derartiger Ansprüche schriftlich informiert hat und der SCB GmbH & Co. KG alle Regelungen vorbehalten bleiben. Falls zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen aufgrund solcher Ansprüche eine Verwendung des Produktes nicht möglich sein sollte, verpflichtet sich die SCB GmbH & Co. KG, das Produkt nach eigener Wahl entweder derart abzuwandeln oder zu ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den von dem Kunden entrichteten Kaufpreis anzüglich der technischen Abnutzung zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Verpflichtungen übernimmt die SCB GmbH & Co. KG nicht. Die SCB GmbH & Co. KG haftet auch nicht für Ansprüche, die auf Schutzrechtsversetzungen beruhen, die dadurch hervorgerufen wurden, dass ein von der SCB GmbH & Co. KG gelieferten Produkt geändert, in unsachgemäßer Weise verwendet oder mit nicht von der SCB GmbH & Co. KG gelieferten Produkten eingesetzt wird.

§ 9 Die Schlussbestimmungen

Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SCB GmbH & Co. KG. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

Erfüllungsort ist Plauen.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Plauen. Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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